Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der CarbonWacker GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen CarbonWacker GmbH (Gewerbestraße Nord 2, 86857 Hurlach) – im Folgenden „CarbonWacker“ – und ihren Kunden, sowohl Privatkunden (B2C) als auch Geschäftskunden (B2B).
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, CarbonWacker hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Diese Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für künftige Geschäfte, bei denen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, wenn sie bei einem früheren Auftrag von den Partnern vereinbart wurden. Sollten anderslautende Bestimmungen des Bestellers oder des Lieferers an die Stelle dieser AGB treten, müssen sie von den Partnern ausdrücklich vereinbart werden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
1.3 Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferer nur, wenn sie vom ihm ausdrücklich anerkannt werden.
2. Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung oder mit Lieferung/Leistung durch CarbonWacker zustande.
- Abbildungen, wie auch gezeigte Farb- und Materialmuster können vom Original abweichen, wie auch Maße, Formen und Designs unserer Produkte können von den tatsächlichen Lieferungen abweichen, da es sich um handwerkliche Fertigung handelt. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern die Funktionsfähigkeit und der wesentliche Charakter des Produkts nicht beeinträchtigt werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die jeweils aktuellen Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Alle Preise verstehen sich in Euro netto ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und allen weiteren anfallenden Nebenkosten soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
- Zahlungen erfolgen per Überweisung oder bar. Reparaturleistungen sind im Voraus oder spätestens bei Abholung vor Ort in bar zu begleichen.
- Bei Zahlungsverzug behält sich CarbonWacker das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren geltend zu machen.
- Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen, haben die sofortige Fälligkeit der Forderungen des Lieferers zur Folge. Darüber hinaus ist der Lieferer berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen und noch nicht bezahlte Waren auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.
4. Lieferung, Versand und Abnahmepflichten
- Lieferungen erfolgen ab Werk per Paketdienst, Spedition oder können nach Absprache durch den Kunden selbst abgeholt werden.
- Die Kosten für Versand und Rücksendungen samt aller zusätzlich anfallenden Kosten trägt der Käufer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Sofern nicht anders vereinbart, wählt CarbonWacker Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen. Auf schriftliches Verlangen des Bestellers kann die Ware zu seinen Lasten gegen Bruch- und Transportschäden versichert werden.
- Mit Übergabe der Ware an den Transportdienstleister geht die Gefahr auf den Kunden über.
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von CarbonWacker schriftlich bestätigt wurden.
- Lieferfristen beginnen nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderliche Unterlagen, gegebenenfalls rechtzeitiger Materialbereitstellungen, Erhalt von Zeichnungen und vereinbarter Anzahlungen.
- Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Versendung ohne Verschulden des Lieferers unmöglich ist.
- Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge eigenen Verschuldens des Lieferers nicht eingehalten, so ist unter Ausschluss weiterer Ansprüche der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat.
- Angemessene Teillieferungen sowie Abweichungen von den Bestellmengen bis zu + – 10% sind zulässig.
- Der Lieferer ist zur Annahme von Anschlussaufträgen mit angemessenen Lieferfristen verpflichtet, solange für ihn das Besitzrecht an den Formen, Werkzeugen und Vorrichtungen des Kunden bzw. die Aufbewahrungsfrist an kundengebundenen eigenen Formen, Werkzeugen und Vorrichtungen besteht. Diese Verpflichtung beinhaltet keine Bindung an frühere Preisverhandlungen. Das gleiche gilt für laufende Aufträge, wenn sich die Kostenfaktoren (z.B. Rohstoffpreise, Wechselkurse, etc.) in erheblichen Umfang ändern.
- Ereignisse höherer Gewalt beim Lieferer oder seinen Unterlieferanten verlängern die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch bei behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffversorgungsschwierigkeiten, Streiks, Aussperrungen und unvorhersehbaren Liefererschwernissen, sofern sie vom Lieferer nicht zu vertreten sind. Der Lieferer wird den Besteller hiervon unverzüglich benachrichtigen. Der Lieferer hat Beeinträchtigungen des Bestellers so gering wie möglich zu halten, ggfs. durch Herausgabe der Formen für die Dauer der Behinderung.
5. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von CarbonWacker.
- Eine Be- und Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB im Auftrag des Lieferers; dieser bleibt Eigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherung der Ansprüche des Lieferers gemäß 1 dient.
- Bei Verarbeitung mit anderen nicht dem Lieferer gehörenden Waren durch den Besteller gelten die Bestimmungen des § 948 BGB mit der Folge, dass das Miteigentum des Lieferers an der neuen Sache nunmehr Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen ist.
6. Gewährleistung und Haftung beim Produktverkauf
- CarbonWacker gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Sachmängeln sind.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
- Abweichungen in Form, Größe, Oberfläche oder Design, die auf die handwerkliche Fertigung zurückzuführen sind, stellen keinen Sachmangel dar.
- Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
7. Gewährleistung und Haftung bei Reparaturleistungen
- CarbonWacker führt Reparaturen ausschließlich an Brüchen, Rissen oder Delaminationen von CFK/GFK-Teilen durch – sowohl in der Werkstatt als auch mobil beim Kunden.
- Der Kunde ist verpflichtet, den genauen Hergang des Schadens mitzuteilen und CarbonWacker über Vorschäden oder besondere Risiken zu informieren.
- Eine Gewährleistung wird ausschließlich auf die durchgeführte Reparaturleistung bzw. die konkret reparierte Stelle gewährt – nicht auf das gesamte Kundenprodukt.
- CarbonWacker übernimmt keine Haftung für Schäden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der durchgeführten Reparatur stehen (z. B. Vorschäden, Folgeschäden, Materialermüdung oder unsachgemäße Nutzung).
- Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)
- Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
- Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher die Ware in Besitz genommen hat oder die Reparaturleistung beauftragt wurde.
- Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Verbraucher CarbonWacker mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Waren, die individuell nach Kundenwunsch gefertigt wurden und eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind.
9. Sicherheit und Nutzung
- Der Kunde ist verpflichtet, Produkte und reparierte Gegenstände gemäß den Anleitungen, Sicherheitshinweisen und gesetzlichen Vorgaben zu verwenden.
- CarbonWacker übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlende Wartung oder eigenmächtige Veränderungen entstehen.
10. Datenschutz
- CarbonWacker verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat.
- Nähere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
11. Streitbelegung / Schlichtung
CarbonWacker ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Geistiges Eigentum
Alle von CarbonWacker erstellten Produkte, Designs, Texte, Abbildungen, Marken oder sonstige Materialien unterliegen dem Urheberrecht und/oder gewerblichen Schutzrechten. Eine Nutzung über den Vertragszweck hinaus ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt.
13. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand ist Augsburg.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
